Corona / Aktuelle Gesetzeslage nach IfSG und Corona-VO 26.11.2021 / 10:00 Uhr
Liebe Besucherinnen und Besucher, Liebe Angehörige,
nach der aktuellen (Stand Dienstag, 24. November 2021) des IfSG und der neu beschlossenen Corona-Verordnung dürfen wir Ihnen als geimpfte, genesene oder auch als nichtgeimpfte Personen in unser Wohnstift nur noch Einlass gewähren, wenn Sie einen gültigen Testnachweis eines zertifizierten Testzentrums oder Apotheke mit sich führen.
Ein Test zur Eigenanwendung ohne Überwachung reicht nicht aus! Die Tests aus den Testzentren haben dabei eine Gültigkeit von 24 Stunden, die PCR-Tests eine Gültigkeit von 48 Stunden. Wir sind verpflichtet dies zu kontrollieren und zu dokumentieren.
In dieser aktuell angespannten Situation sind wir sehr auf Ihre Unterstützung angewiesen. Bitte bringen Sie immer schon einen gültigen Testausweis mit!
Alle Mitarbeitenden unserer Einrichtungen sind in erster Linie für die Unterstützung, Betreuung und Pflege der hier lebenden Bewohnerinnen und Bewohnern da und leisten seit langer Zeit eine bemerkenswerte Arbeit in der Corona-Pandemie.
Zeigen Sie bitte weiter so viel Respekt und setzen Sie dieses vertrauensvolle Miteinander und Ihre bisher so eindrucksvoll gezeigte Solidarität unbedingt fort!
Damit helfen Sie uns wirklich sehr! Für diese wichtige Unterstützung und Ihr Verständnis bedanken wir uns, im Namen aller Beteiligten, recht herzlich.
Bleiben Sie gesund und achten Sie auf sich und auch auf die Menschen in Ihrer Umgebung!
Bitte prüfen Sie regelmäßig unsere Website nach aktuellen Informationen.
Christian Pinkert
Stiftsleiter